
Im Zivil- und im Verwaltungsprozessrecht wird mit eigentlicher Frist ein Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen die Parteien Prozesshandlungen vornehmen müssen, wenn sie Rechtsverluste vermeiden wollen. Der Gegenbegriff ist die uneigentliche Frist. Zivilprozessrecht Die eigentlichen Fristen kann man einteilen in gesetzliche Fristen, die sich direkt...
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